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Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Treppenlift-Zuschuss

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Wer einen Treppenlift plant, stößt schnell auf eine Zahl: bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse. Die Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad. Viele Familien schieben den Antrag jedoch auf, weil das Verfahren kompliziert wirkt. Dabei ist der Weg klar geregelt, und die Pflegekasse muss feste Fristen einhalten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was bei der Begutachtung zu Hause passiert, welche Fristen gelten und wie Sie anschließend den Zuschuss für den Treppenlift erhalten. Alle Angaben beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch XI in der 2026 geltenden Fassung.

Ein Hinweis vorab: Der Antrag auf den Zuschuss muss vor dem Kauf und vor der Montage gestellt werden. Wer zuerst den Lift bestellt, riskiert den gesamten Zuschuss.

Warum der Pflegegrad vor dem Treppenlift kommt

Die Pflegekasse bezuschusst nach § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ein Treppenlift gehört dazu, wenn er die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist 2026 unverändert.

Bereits Pflegegrad 1 reicht aus. Das Einkommen spielt keine Rolle. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € erhöhen. Welche Leistungen Ihnen mit dem niedrigsten Pflegegrad zustehen, lesen Sie im Beitrag Treppenlift bei Pflegegrad 1.

Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Deshalb lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen – auch wenn die Einschränkungen noch gering erscheinen.

Pflegegrad beantragen in fünf Schritten

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer Anruf oder ein formloser Brief genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Die Kasse schickt Ihnen anschließend ein Formular. Wichtig ist das Datum: Nach § 33 SGB XI werden Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Jeder Monat, den Sie warten, ist verloren.

Den Antrag kann auch ein Angehöriger mit Vollmacht stellen. Die Pflegekasse muss den Auftrag zur Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen an den Medizinischen Dienst weiterleiten (§ 18 Abs. 1 SGB XI).

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich schriftlich oder telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren. Die Erstbegutachtung findet als Hausbesuch statt, denn nach § 18a Abs. 2 SGB XI ist der Versicherte in seinem Wohnbereich zu untersuchen. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes dauert das Gespräch bis zu einer Stunde.

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Grundlage sind sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens (§ 15 SGB XI). Das Treppensteigen wird im Modul Mobilität erfasst.

Schritt 3: Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen

Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Hält sie diese Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, muss sie Ihnen für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 € zahlen (§ 18c Abs. 5 SGB XI).

Zusätzlich gilt: Ist innerhalb von 20 Arbeitstagen keine Begutachtung erfolgt, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern zur Auswahl schicken (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Mit dem Bescheid erhalten Sie auch das Gutachten, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen.

Für Antragsteller, die im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung liegen, sieht § 18a Abs. 5 SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen eine Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag vor. Sprechen Sie in diesem Fall den Sozialdienst der Klinik an.

Schritt 4: Zuschuss für den Treppenlift beantragen

Liegt der Bescheid vor, beantragen Sie bei derselben Pflegekasse den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Dazu gehören ein Kostenvoranschlag des Anbieters und eine kurze Begründung, warum der Lift die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit sichert. Wie dieser Antrag im Detail aussieht, erklärt unser Beitrag Antrag bei der Pflegekasse für den Treppenlift.

VDB Medical übernimmt die Antragstellung für Sie kostenlos. Sie erhalten von uns ein Angebot mit Festpreis, das sich direkt als Kostenvoranschlag einreichen lässt.

Schritt 5: Bewilligung abwarten, dann einbauen

Erst nach der Bewilligung sollten Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Die Montage selbst ist laut Stiftung Warentest oft in einem halben Tag erledigt, bei komplexen Verläufen kann sie einen Tag dauern. Lieferzeiten ab einer Woche sind möglich. Den Ablauf beschreibt unser Beitrag Treppenlift-Einbau: Ablauf, Dauer und Vorbereitung.

Infografik: Pflegegrad beantragen in fünf Schritten – Antrag, Begutachtung, Bescheid, Zuschuss, Einbau
Vom Antrag bis zum Einbau: die fünf Schritte zum Treppenlift-Zuschuss. Quelle: §§ 15, 18c, 33 und 40 SGB XI.

So wird der Pflegegrad berechnet

Aus den sechs Modulen werden gewichtete Punkte gebildet. Mobilität zählt 10 Prozent, kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen zusammen 15 Prozent, Selbstversorgung 40 Prozent, der Umgang mit Krankheit und Therapie 20 Prozent, die Gestaltung des Alltagslebens 15 Prozent. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt den Pflegegrad (§ 15 Abs. 3 SGB XI):

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste
Pflegegrad 590 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Für den Treppenlift-Zuschuss reicht Pflegegrad 1, also bereits 12,5 Gesamtpunkte. Wer die Treppe nur noch mit Festhalten, Pausen oder Hilfe bewältigt, sollte das bei der Begutachtung deutlich ansprechen.

Pflegetagebuch: Die beste Vorbereitung auf die Begutachtung

Der Gutachter sieht Sie höchstens eine Stunde lang. Ihren Alltag kennt er nicht. Deshalb hilft ein Pflegetagebuch: Notieren Sie etwa zwei Wochen lang, wobei Sie Hilfe brauchen – beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Treppensteigen, bei Medikamenten oder Mahlzeiten. Halten Sie auch fest, was nur mit Mühe oder Schmerzen gelingt und welche Wege Sie vermeiden, weil die Treppe zu gefährlich geworden ist.

Der Medizinische Dienst empfiehlt außerdem, folgende Unterlagen bereitzulegen und Personen einzubeziehen:

  • Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder der Entlassungsbericht aus der Klinik
  • der aktuelle Medikamentenplan
  • die Pflegedokumentation, falls ein Pflegedienst kommt
  • die Person, die Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Situation am besten kennt – sie sollte beim Termin dabei sein
  • vorhandene Hilfsmittel wie Rollator, Haltegriffe oder Duschhocker sichtbar bereitstellen

Bleiben Sie ehrlich. Viele Menschen zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite. Der Gutachter soll aber einen normalen Tag sehen, nicht einen guten.

Antrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse einzulegen (§ 84 SGG). Ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach“ wahrt die Frist. Fordern Sie das Gutachten an, falls es dem Bescheid nicht beilag, und prüfen Sie Modul für Modul, ob die Einschätzung Ihrem Alltag entspricht.

Die Begründung liefern Sie mit dem Pflegetagebuch und ärztlichen Stellungnahmen nach. Pflegestützpunkte, Sozialverbände und die Verbraucherzentralen beraten dazu kostenlos. Auch eine Höherstufung bei Verschlechterung beantragen Sie mit einem neuen Antrag bei der Pflegekasse.

Häufige Fragen zum Pflegegrad beantragen

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad anerkannt ist?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden, also nach rund fünf Wochen. Fehlen Unterlagen, die die Kasse anfordert, ruht die Frist so lange, bis sie eingegangen sind.

Kann ich den Treppenlift schon bestellen, während der Antrag läuft?

Beratung, Aufmaß und Angebot sind jederzeit möglich und sinnvoll, denn das Angebot brauchen Sie ohnehin als Kostenvoranschlag. Den Kaufvertrag sollten Sie jedoch erst nach der Bewilligung des Zuschusses unterschreiben.

Reicht Pflegegrad 1 für den Treppenlift-Zuschuss?

Ja. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 offen. Die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab, sondern von den tatsächlichen Kosten der Maßnahme.

Was passiert, wenn sich mein Zustand später verschlechtert?

Dann beantragen Sie eine Höherstufung. Der Zuschuss für den Wohnumfeld-Umbau gilt je Maßnahme; ob eine spätere, neue Maßnahme erneut bezuschusst wird, prüft die Pflegekasse im Einzelfall anhand der veränderten Pflegesituation.

Fazit

Den Pflegegrad zu beantragen ist einfacher, als viele denken: ein Anruf bei der Pflegekasse, ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes, ein Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen. Wer ein Pflegetagebuch führt und die Unterlagen bereitlegt, verbessert seine Chancen deutlich. Und wer die Reihenfolge einhält – erst Pflegegrad, dann Zuschussantrag, dann Kauf – sichert sich bis zu 4.180 € für den Treppenlift. Alle Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzierung und Zuschüsse.

Sie möchten wissen, was Ihr Treppenlift nach Abzug des Zuschusses kostet? Unser Treppenlift-Preisrechner gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Orientierung. Oder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung vor Ort – wir vermessen Ihre Treppe, erstellen den Kostenvoranschlag für die Pflegekasse und übernehmen den Förderantrag für Sie. Rufen Sie uns an unter 02852 5382570.

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