
Irgendwann stellt sich in vielen Familien die Frage: Kann Mutter oder Vater zu Hause bleiben, oder ist ein Pflegeheim die bessere Lösung? Neben Gesundheit und Wünschen spielt dabei das Geld eine große Rolle. Wer nach „Pflegeheim Kosten Eigenanteil“ sucht, stößt auf Zahlen, die viele überraschen: Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt inzwischen bei mehr als 3.000 Euro im Monat, während die Pflegekasse für die Versorgung zu Hause andere, meist geringere Beträge zahlt, dafür aber ohne Rechnung für Unterkunft und Verpflegung.
Dieser Ratgeber stellt beide Wege nüchtern gegenüber: Was kostet ein Heimplatz nach Abzug der Pflegekassenleistung, welche Leistungen gibt es zu Hause, und was steht in keiner Tabelle, aber trotzdem auf der Rechnung? Am Ende geht es nicht darum, welche Lösung „richtig“ ist. Es geht darum, dass Sie mit vollständigen Zahlen entscheiden.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) wertet zweimal im Jahr aus, was Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen selbst zahlen müssen. Zum Stichtag 1. Januar 2026 lag der bundesdurchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.245 Euro im Monat, 261 Euro oder rund 9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (Quelle: vdek, Pressemitteilung vom 22. Januar 2026).
Dieser Betrag setzt sich aus drei Teilen zusammen:
Wichtig: Der Eigenanteil ist das, was nach der Leistung der Pflegekasse übrig bleibt. Diese zahlt bei vollstationärer Pflege monatlich 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 (Quelle: § 43 SGB XI). Weil die Pflegekasse bei höherem Pflegegrad mehr zahlt und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil per Gesetz für alle Bewohner eines Heims gleich hoch ist, zahlen Pflegegrad 2 bis 5 denselben Betrag.
Seit 2022 gibt es einen Leistungszuschlag, der den Pflege-Eigenanteil je nach Dauer des Heimaufenthalts senkt; seit 2024 beträgt er 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (Quelle: § 43c SGB XI). Der Zuschlag gilt allerdings nur für den Pflegeanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die 3.245 Euro sind der Wert für das erste Jahr, in dem der Zuschlag bereits eingerechnet ist.
Wer zu Hause gepflegt wird, erhält von der Pflegekasse keinen Heimplatz, sondern Geld- und Sachleistungen. Die wichtigsten Beträge, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und 2026 unverändert sind:
| Leistung pro Monat | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Leistung bei vollstationärer Pflege (zum Vergleich) | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Quellen: § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 43 SGB XI (vollstationär). Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren: Wer die Sachleistung nur teilweise nutzt, bekommt anteilig Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro, 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und den Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen.
Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Im Heim zahlt die Pflegekasse 1.319 Euro, die Familie im ersten Jahr im Schnitt 3.245 Euro dazu. Zu Hause stehen bei Pflege durch Angehörige 599 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung, bei Pflege durch einen ambulanten Dienst bis zu 1.497 Euro Sachleistung. Ob das reicht, hängt davon ab, wie viel Pflege tatsächlich nötig ist, und wer sie leistet.

Auf den ersten Blick wirkt die Pflege zu Hause deutlich günstiger. Das stimmt oft, aber der Vergleich hinkt an drei Stellen:
Einen amtlichen Durchschnittswert für „Pflege zu Hause“ gibt es nicht, dafür sind die Situationen zu verschieden. Rechnen Sie deshalb Ihre eigene Situation durch: Welche Leistungen stehen zu, was kostet ein ambulanter Dienst in Ihrer Region, welche Umbauten sind nötig?
Die Entscheidung für das Zuhause ist der Normalfall. Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes gab es im Dezember 2023 rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 86 Prozent von ihnen, etwa 4,9 Millionen, wurden zu Hause versorgt. Rund 3,1 Millionen erhielten ausschließlich Pflegegeld, wurden also überwiegend von Angehörigen gepflegt. Nur 0,8 Millionen oder 14 Prozent lebten vollstationär im Heim (Quelle: Destatis, Pressemitteilung Dezember 2024).
Diese Zahlen zeigen zweierlei: Die meisten Familien organisieren Pflege selbst, und sie tun das in Wohnungen und Häusern, die dafür meist nicht gebaut wurden. Der Deutsche Alterssurvey stellt fest, dass nur 31 Prozent der Menschen mit Mobilitätsproblemen stufenlos erreichbar wohnen. Genau hier entscheidet sich, ob das Zuhause auf Dauer trägt.
Wenn die Treppe der Grund ist, warum das Zuhause nicht mehr funktioniert, ist ein Treppenlift oft der entscheidende Baustein. Die Pflegekasse fördert ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 und unabhängig vom Einkommen (Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI). Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, verdoppelt sich der Betrag. Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden; VDB Medical übernimmt die Antragstellung kostenlos.
Zur Einordnung: Der Zuschuss entspricht in etwa dem Eigenanteil für gut einen Monat im Pflegeheim. Die Verbraucherzentrale nennt für Treppenlifte je nach Treppenverlauf und Länge eine Marktspanne von 3.500 bis 15.000 Euro (Stand Januar 2026). Was der Lift für Ihre Treppe kostet, zeigt Ihnen der Treppenlift-Preisrechner. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie unter Finanzierung und Zuschüsse sowie im Beitrag Treppenlift Zuschuss 2026. Wie Sie den Pflegegrad beantragen, erklärt Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.
In den Pflegegraden 2 bis 5 ja. Die Pflegekasse zahlt bei höherem Pflegegrad mehr, sodass der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für alle Bewohner eines Heims gleich hoch ist. Bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim nur einen Zuschuss von 131 Euro, der Eigenanteil ist dann deutlich höher.
Dann kann das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ leisten. Es prüft Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und kann unter bestimmten Grenzen auf Kinder zurückgreifen. Lassen Sie sich dazu bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder beim Sozialamt beraten.
Ja. Wer die Pflegesachleistung nur zum Teil ausschöpft, erhält den nicht genutzten Anteil prozentual als Pflegegeld. So lässt sich zum Beispiel die morgendliche Körperpflege durch einen Dienst mit der übrigen Betreuung durch Angehörige verbinden.
In den vergangenen Jahren sind sie deutlich gestiegen, allein zum 1. Januar 2026 um rund 9 Prozent. Eine Pflegereform ist in Vorbereitung, ihre Inhalte stehen noch nicht fest. Rechnen Sie bei der Planung mit weiter steigenden Kosten.
Auf die Frage „Pflegeheim Kosten Eigenanteil“ gibt es eine klare Antwort: Zum 1. Januar 2026 lag der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro im Monat, Tendenz steigend. Zu Hause zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro Sachleistung oder 599 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag. Der Vergleich ist trotzdem nicht so einfach, wie er aussieht: Zu Hause tragen Angehörige einen großen Teil der Arbeit, und das Haus muss für die Pflege passen. Wer das Zuhause rechtzeitig vorbereitet, hat die Wahl. 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zeigen, dass dieser Weg der Normalfall ist.
Ob die Treppe bei Ihnen zu Hause der Knackpunkt ist, klären wir gern mit Ihnen: Der Treppenlift-Preisrechner gibt eine erste Kostenorientierung, die Erstberatung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich, bundesweit. Rufen Sie uns an unter 02852 5382570 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.