
„Das erlaubt mein Vermieter nie.“ Diesen Satz hören wir in Beratungsgesprächen oft. Dabei ist die Rechtslage seit 2020 eindeutig: Wer einen Treppenlift in der Mietwohnung braucht, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters. Ablehnen darf er nur in Ausnahmefällen.
Das Thema Treppenlift Mietwohnung beschäftigt viele Familien. Für ältere Mieterinnen und Mieter ist die Treppe zur Wohnung oft der Grund, warum sie über einen Umzug nachdenken – obwohl sie eigentlich bleiben möchten. Ein Treppenlift löst dieses Problem, wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was § 554 BGB regelt, wann ein Vermieter tatsächlich Nein sagen darf, wer die Kosten trägt, was beim Auszug passiert und welche Besonderheiten im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gelten.
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt der neu gefasste § 554 BGB. Er sagt in Absatz 1: Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Ein Treppenlift ist eine solche Veränderung.
Drei Punkte sind dabei entscheidend:
Der Vermieter darf im Gegenzug eine besondere Sicherheit verlangen, etwa eine zusätzliche Kaution für den späteren Rückbau. Das Gesetz verweist dafür auf § 551 Abs. 3 BGB, die Sicherheit ist also getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.
Eine „Behinderung“ im Sinne der Vorschrift setzt nach überwiegender Auffassung keinen Schwerbehindertenausweis voraus. Es genügt, dass Sie die Treppe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sicher bewältigen. Ein ärztliches Attest oder der Pflegegrad-Bescheid sind die üblichen Nachweise.
Dem Recht auf Erlaubnis stehen klare Pflichten gegenüber. Der wichtigste Grundsatz: Der Treppenlift ist Ihre Anschaffung. Sie tragen die Kosten für Einbau, Wartung, Strom und den Rückbau beim Auszug. Die Stiftung Warentest formuliert es so: Vermietende sind verpflichtet, den Einbau zu dulden, Betroffene zahlen den Einbau selbst und demontieren den Lift beim Auszug auf eigene Kosten.
Welche Beträge dahinterstehen, zeigt die folgende Übersicht mit Marktdaten der Verbraucherzentrale (Stand Januar 2026):
| Posten | Wer zahlt | Größenordnung (Marktdaten) |
|---|---|---|
| Anschaffung und Einbau | Mieter | 3.500 bis 15.000 € je nach Treppenverlauf und Länge |
| Zuschuss der Pflegekasse | Pflegekasse (bei Pflegegrad 1–5) | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Wartung und Service | Mieter | 200 bis 300 € pro Jahr |
| Rückbau beim Auszug | Mieter (in der Regel) | abhängig von Anbieter und Schienenlänge |
Was ein Treppenlift bei VDB Medical kostet, hängt von Ihrer Treppe ab. Eine erste Orientierung gibt unser Treppenlift-Preisrechner; Hintergründe zu den Kostenfaktoren lesen Sie im Beitrag Treppenlift Kosten 2026.

Unzumutbar ist der Einbau nur, wenn gewichtige Gründe auf Seiten des Vermieters Ihr Interesse an einem sicheren Zugang zur Wohnung überwiegen. In der Praxis geht es fast immer um drei Themen, die auch die Verbraucherzentrale als Prüfpunkte nennt:
Optische Bedenken, ein bevorstehender Verkauf oder ein pauschaler Verweis auf „andere Mieter“ reichen nicht aus. Lehnt der Vermieter ab, verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Mieterverein oder Verbraucherzentrale prüfen diese für Sie.
Liegt Ihre Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, gehört das Treppenhaus meist zum Gemeinschaftseigentum. Ist Ihr Vermieter selbst nur Eigentümer einer Wohnung, muss er die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einholen. Auch hier hat der Gesetzgeber 2020 vorgesorgt.
Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Treppenlift gehört zu diesen sogenannten privilegierten Maßnahmen. Die Gemeinschaft entscheidet dann nur noch über das „Wie“ der Durchführung, nicht mehr über das „Ob“. Eine Grenze zieht § 20 Abs. 4 WEG: Die Wohnanlage darf nicht grundlegend umgestaltet und kein Eigentümer unbillig benachteiligt werden – bei einem Sitzlift an einer Treppenwange ist das kaum der Fall.
Ihr Weg als Mieter führt also über den Vermieter: Er muss den Anspruch gegenüber der Gemeinschaft geltend machen. Ein sachlicher Brief mit Attest, Angebot und Planungsskizze macht ihm das leicht. Für schmale Treppenhäuser mit geraden Läufen eignet sich beispielsweise der Slim Line Pro, der für gerade und schmale Treppen ausgelegt ist. Wie viel Platz nötig ist, erklärt der Beitrag Treppenlift für schmale Treppen.
Der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI hängt nicht davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 sind bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich. Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ steht laut Verbraucherzentrale ebenfalls Mieterinnen und Mietern offen, sofern das Einverständnis des Hausbesitzers vorliegt. Der KfW-Investitionszuschuss 455-B wird jährlich mit begrenzten Mitteln aufgelegt; ob ein Antragsfenster offen ist, prüfen Sie tagesaktuell auf kfw.de – und immer vor Beginn der Maßnahme.
Bleibt nach allen Zuschüssen ein Eigenanteil, lässt sich dieser unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Ratenzahlung ist bei VDB Medical ebenfalls möglich.
In der Regel ja: Die Wohnung ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, und der Vermieter darf dafür eine Sicherheit verlangen. Möchte der Vermieter oder ein Nachmieter den Lift übernehmen, können Sie das aber jederzeit vereinbaren. Halten Sie eine solche Absprache schriftlich fest.
Nein. § 554 BGB stellt auf den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen ab, nicht auf einen Pflegegrad. Ein ärztliches Attest reicht als Nachweis. Für den Zuschuss der Pflegekasse benötigen Sie den Pflegegrad allerdings; ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit, die steuerliche Entlastung und die Ratenzahlung.
Nachbarn haben kein Vetorecht. Entscheidend ist, dass Fluchtwege frei bleiben und die Treppe weiterhin gefahrlos begehbar ist. Ein Sitzlift parkt zusammengeklappt an der Wange und lässt die Lauffläche frei. Zeigen Sie das mit der Planungsskizze – das beruhigt in den meisten Fällen.
Sie als Eigentümer des Lifts. Bei VDB Medical übernehmen das unsere eigenen Servicetechniker, die Sie rund um die Uhr erreichen. Eine eigene Ersatzteillogistik sorgt dafür, dass Ihr Lift schnell wieder läuft.
Ein Treppenlift in der Mietwohnung ist kein Gefallen des Vermieters, sondern Ihr gutes Recht. § 554 BGB gibt Ihnen einen Anspruch auf Erlaubnis, den Vermieter nur bei echter Unzumutbarkeit verweigern dürfen; im Mehrfamilienhaus ergänzt § 20 WEG diesen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Im Gegenzug tragen Sie Kosten und Rückbau – wobei die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € hilft. Mit einer sauberen Planung, einem sachlichen Schreiben und einer klaren Rückbauzusage bekommen die meisten Mieterinnen und Mieter die Zustimmung ohne Streit.
Sie möchten wissen, welcher Lift in Ihr Treppenhaus passt und was er kostet? Nutzen Sie unseren Treppenlift-Preisrechner für eine erste Einschätzung oder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung vor Ort. Wir vermessen die Treppe, erstellen die Planungsunterlagen für Ihren Vermieter und übernehmen den Förderantrag. Rufen Sie uns an unter 02852 5382570.