
Das Stichwort „Treppenlift Zuschuss Ehepaar“ steht für eine Regel, die viele Familien nicht kennen und die bares Geld wert ist: Die Pflegekasse zahlt ihren Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht pro Wohnung, sondern pro pflegebedürftiger Person. Haben beide Ehepartner einen Pflegegrad, verdoppelt sich der Zuschuss für den gemeinsamen Treppenlift von 4.180 € auf 8.360 €. Bei vier Pflegebedürftigen in einer Wohnung sind bis zu 16.720 € möglich.
Das ist kein Sonderprogramm, sondern steht seit Jahren im Gesetz. Trotzdem wird es in der Praxis oft übersehen, weil nur für einen Partner ein Antrag gestellt wird. Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen, die Staffelung, die Abrechnung zwischen den Pflegekassen und die typischen Fehler beim Antrag.
Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Dort heißt es: „Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16 720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.“
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Betrag von 4.180 € gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Anpassung ist nach § 30 SGB XI zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Die Staffelung ist einfach: 4.180 € multipliziert mit der Zahl der Pflegebedürftigen, gedeckelt bei 16.720 €.
| Pflegebedürftige in der Wohnung | Höchstzuschuss je Maßnahme | Typische Situation |
|---|---|---|
| 1 Person | 4.180 € | Ein Partner hat einen Pflegegrad, der andere nicht |
| 2 Personen | 8.360 € | Ehepaar, beide mit Pflegegrad |
| 3 Personen | 12.540 € | Ehepaar und pflegebedürftiges Kind oder Elternteil im Haushalt |
| 4 Personen | 16.720 € | Mehrgenerationenhaushalt, Wohngemeinschaft |
| 5 und mehr Personen | 16.720 € (anteilig) | Pflege-Wohngemeinschaft; der Gesamtbetrag wird auf die Pflegekassen aufgeteilt |

Wichtig: Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme begrenzt. Kostet der Lift weniger als der mögliche Höchstbetrag, wird nur der Rechnungsbetrag erstattet. Ein Rechenbeispiel mit Marktdaten: Die Verbraucherzentrale nennt für Treppenlifte je nach Treppenverlauf und Länge Preise zwischen 3.500 und 15.000 € (Stand Januar 2026). Bei einem kurvigen Lift für 9.000 € bliebe bei einer Person mit Pflegegrad ein Eigenanteil von 4.820 €. Haben beide Ehepartner einen Pflegegrad, sinkt der Eigenanteil auf 640 €. Was ein Lift für Ihre Treppe konkret kostet, zeigt unser Treppenlift-Preisrechner.
Ehepartner sind häufig bei unterschiedlichen Kassen versichert, manchmal ist einer privat versichert. Das ist kein Hindernis. Das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes regelt in Ziffer 5.3 zu § 40 SGB XI, wie es läuft: Der Gesamtbetrag wird gleichmäßig auf die pflegebedürftigen Personen aufgeteilt, und jede beteiligte Pflegekasse oder jedes private Versicherungsunternehmen erstattet einen gleichen Anteil an den Gesamtkosten, sofern der jeweilige Anspruch nicht bereits ausgeschöpft ist.
Praktisch heißt das: Sie stellen zwei Anträge, einen bei jeder Kasse, jeweils mit demselben Kostenvoranschlag. Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnung bei der zuerst angegangenen Kasse ein; diese stellt der anderen Kasse eine Kopie mit Bestätigung zur Verfügung. Wer sich das ersparen möchte: Wir übernehmen die Antragstellung für Sie kostenlos und stimmen uns mit beiden Kassen ab.
Die gemeinsame Wohnung ist nach dem Rundschreiben die Wohnung der pflegebedürftigen Person oder der Haushalt, in den sie aufgenommen wurde, sofern es sich um den auf Dauer angelegten Lebensmittelpunkt handelt. Ehepaare und Lebenspartner erfüllen das ebenso wie Eltern, die zu ihren Kindern gezogen sind, oder Geschwister in einem gemeinsamen Haushalt. Nicht darunter fallen Pflegeheime und Einrichtungen, die gewerbsmäßig nur an Pflegebedürftige vermieten und heimähnliche Leistungen anbieten.
Der zweite Begriff ist für Ehepaare noch wichtiger: die Maßnahme. Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind, gelten zusammen als eine Maßnahme, egal ob sie in einem Raum oder in mehreren stattfinden und ob sie in Einzelschritten umgesetzt werden. Beantragen Sie Treppenlift und bodengleiche Dusche gleichzeitig, teilen sich beide den Höchstbetrag von 8.360 €. Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil sich der Zustand eines Partners verschlechtert, gilt der nächste Umbau als neue Maßnahme mit neuem Zuschuss. Das Rundschreiben nennt genau dieses Beispiel: erst Rampen und Türverbreiterung, Jahre später die Dusche, jeweils voll bezuschusst.
Merksatz: Der Zuschuss zählt pro Person und pro Maßnahme. Beantragen Sie, was jetzt nötig ist, und heben Sie sich den Anspruch für spätere Änderungen auf.
Den allgemeinen Ablauf mit Formularen und Begründungsbeispielen finden Sie im Beitrag Antrag bei der Pflegekasse. Weitere Fördermöglichkeiten wie den KfW-Kredit 159 oder die steuerliche Absetzbarkeit haben wir unter Finanzierung und Zuschüsse zusammengestellt. Beachten Sie bei der Steuer: Für Kostenanteile, die öffentlich gefördert wurden, gibt es nach § 35a EStG keine zusätzliche Steuerermäßigung; der verbleibende Eigenanteil kann aber als außergewöhnliche Belastung in Frage kommen.
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 offen. Ein Ehepaar mit Pflegegrad 1 und Pflegegrad 3 hat denselben Anspruch wie eines mit zweimal Pflegegrad 4. Mehr dazu im Beitrag Treppenlift bei Pflegegrad 1.
Das Rundschreiben nennt ausdrücklich „die beteiligten Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen“. Beide erstatten ihren gleichen Anteil. Die private Pflegepflichtversicherung folgt hier denselben Regeln wie die gesetzliche.
Der Zuschuss wird für eine Maßnahme vor deren Beginn beantragt. Ob für eine bereits abgeschlossene Maßnahme nachträglich ein zweiter Zuschuss möglich ist, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall; verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Sicherer ist es, beide Pflegegrade vor dem Einbau feststellen zu lassen. Kommt später ein weiterer Umbau hinzu, etwa im Bad, gilt dieser ohnehin als neue Maßnahme mit Anspruch für beide.
Das Gesetz spricht von Maßnahmen „zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes“. Bei einem Treppenlift im gemeinsamen Haus wird das in der Regel bejaht, wenn beide Partner mobilitätseingeschränkt sind und der Lift die Pflege im Haushalt erleichtert. Im Zweifel fragen Sie vorab bei der Pflegekasse nach oder lassen uns die Begründung formulieren.
Von den 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 86 % zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt, Stand Dezember 2023), viele davon in Haushalten, in denen beide Partner Unterstützung brauchen. Für sie gilt: Der Zuschuss der Pflegekasse zählt pro Person. Ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden hat Anspruch auf bis zu 8.360 € für den gemeinsamen Treppenlift, Mehrpersonenhaushalte auf bis zu 16.720 €. Entscheidend sind zwei Anträge vor dem Einbau und eine saubere Begründung.
Rechnen Sie mit unserem Treppenlift-Preisrechner aus, was nach Abzug des Zuschusses für Sie übrig bleibt. Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung vor Ort prüfen wir Ihre Ansprüche, vermessen die Treppe und übernehmen auf Wunsch die Anträge bei beiden Pflegekassen. Rufen Sie uns an unter 02852 5382570.